Zuchtrecht kurz erklärt
Sie haben sich für einen Dalmatiner entschieden, der aus einer guten Zucht stammt, gesund ist, dem Rassestandard entspricht und vom Wesen her das ist, was sie von einem Dalmatiner erwarten: sportlich, anpassungsfähig, freundlich, ausgeglichen und ein Hund, der Freude an der Bewegung draußen mit seinem Menschen hat. Doch wie ist es in der heutigen Zeit und in Zukunft möglich Dalmatiner zu züchten, die alldem gerecht werden? Vorab, es ginge nicht, wenn ein Züchter nur eine Hündin hat, mit dieser im Laufe ihres Lebens mehrere Würfe macht und dann, wenn die Hündin „verbraucht“ ist, die nächste Hündin anschafft.
Was ist die Lösung?
Früher haben sehr reiche Leute und deren Angestellte gezüchtet. Die Tiere waren in Stallungen untergebracht, es gab Meuten von bis zu 100 Hunden. Von sowohl Rüden als auch Hündinnen konnten sie im Erwachsenenalter die Besten zur Zucht auswählen. Aus dieser Auswahl, auf die ein Züchter damals zurückgreifen konnte, war es möglich die Dalmatiner so zu verpaaren, dass ihre genetische Vielfalt erhalten und erweitert wurde.
Die Anzahl der Haltung von Hunden bei Züchtern ist heute eine ganz andere, wir sind überwiegend Hobbyzüchter, die in einem dem VDH angeschlossenem Verein organisiert sind und keine Gutsbesitzer mit Personal wie in früheren Zeiten. Wenn wir derartiges trotzdem leisten wollen, nämlich eine genetische Vielfalt zu gewährleisten, brauchen wir schlichtweg mehr Zuchthunde die, wenn sie sich gut entwickeln, auch für die Zucht zur Verfügung stehen. An dieser Stelle setzen wir als Züchter auf das Engagement von Ihnen als Käufer. Wenn Sie einen unserer Welpen erwerben und uns als Züchter das Zuchtrecht überlassen und sich so für die Rasse Dalmatiner engagieren, ist es uns möglich wiederum einen der Besten für die Zucht auszuwählen.
Wie funktioniert das?
Das Zuchtrecht an einem Rüden oder einer Hündin beim Züchter ist eine Vereinbarung, bei der der Hundekäufer dem Züchter das Zuchtrecht gewährt. In einer Nebenabrede zum Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Züchter mit dieser Hündin ein bis zwei Würfe machen darf oder der Rüde als Deckrüde zum Einsatz kommen kann. Natürlich kommen dafür nur die Besten infrage und bei Weitem nicht jede Hündin oder jeder Rüde soll für die Zucht eingesetzt werden.
Und was bedeutet das für mich als Käufer konkret?
Der Rüde oder die Hündin dürfen nicht kastriert werden. Sie müssen auf mindestens drei für die Zuchtzulassung notwendigen Ausstellungen gezeigt werden und dabei die Formwertnote „Sehr gut“ erreicht haben. Vor der Zuchtzulassungsprüfung ist eine HD-Untersuchung nötig, bei der das Ergebnis HD-frei (HD-A) lauten muss. Falls die Hündin zur Zucht eingesetzt wird, käme sie für ca. 10 Wochen zu uns in die Zuchtstätte. Bei einem Rüden möchten wir ein Mitspracherecht haben, bei welcher Hündin er zum Deckeinsatz kommt.
Es ist wichtig, dass die Bedingungen des Zuchtrechts klar in einem Vertrag festgehalten werden. Dies beinhaltet Dinge wie die Verantwortlichkeiten der Parteien, finanzielle Vereinbarungen, Tierarztkosten und Bedingungen für den Zuchteinsatz mit dem Rüden oder der Hündin. Das Zuchtrecht sollte im besten Interesse des Wohlergehens des Rüden und der Hündin sowie der Qualität der Zucht sein.
Zusammengefasst hat ein Zuchtrecht folgende Vorteile:
- Zuchtprogramm: Der Züchter behält sich das Recht vor, den Rüden oder die Hündin für Zuchtzwecke zu nutzen. Dies ermöglicht es dem Züchter, die Blutlinie fortzusetzen und die Qualität der Zucht zu überwachen.
- Zuchtkontrolle: Durch das Zuchtrecht kann der Züchter sicherstellen, dass der Rüde oder die Hündin nur mit geeigneten Partner zur Zucht eingesetzt wird, um die Qualität der Nachkommen zu gewährleisten.
- Gesundheitsüberwachung: Der Züchter kann die Gesundheit des Rüden oder der Hündin überwachen und sicherstellen, dass sie angemessene tierärztliche Versorgung erhält, um optimale Bedingungen für die Zucht zu gewährleisten.
- Erfahrungsaustausch: Das Zuchtrecht ermöglicht es dem Züchter und dem Käufer, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei der Pflege und Ausstellung des Rüden oder der Hündin zu unterstützen.
Nur ist es möglich auch in Zukunft die genetische Vielfalt zu erhalten und gesunde Hunde zu züchten. Aus unserem A-Wurf haben wir für zwei Hündinnen das Zuchtrecht. Aus dem B-Wurf sind es vier Rüden und eine Hündin. Für den C-Wurf würden wir auch gerne für einen Rüden und eine Hündin das Zuchtrecht haben. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich als Käufer dafür entscheiden und so einen großen dazu Beitrag leisten!