Zwingername: Applecreek (international geschützt)
Zwingerschutznr. 439/22

Wir sind Mitglied in den Vereinen CDF, DZGD und im VDH-Züchterclub.

F.C.i.   VDH   CDF   DZGD

Unsere Zuchtstätte

Nach der Zuchtordnung unseres Vereins “Club für Dalmatiner-Freunde”, sind wir als Züchter verpflichtet, die Mutterhündin und die Welpen in bestem Ernährungszustand zu halten, gut zu pflegen sowie rassegerecht und hygienisch unterzubringen. Das heißt, wir bieten eine mindestens sehr gute Zwingerhaltung für unsere Zuchthunde und Welpen. Die gesamte Anlage liegt in Sicht- und Hördistanz von uns als Züchter.
Freiauslauf, für Welpen auch Spielmöglichkeiten bei schlechtem Wetter, sind ebenso vorhanden, wie eine gut belüftete, beheizbare, mindestens 9 qm große abgetrennte Fläche mit einem Extra-Ruhelager, auf das sich die Mutterhündin zurückziehen kann.
Unsere Zuchtstätte entspricht dem Tierschutzgesetz und den Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden in Zwingern des VDH.

Zuchtstättenanforderungen

Der Wurfraum
Dieses können Räume im Wohnbereich oder angrenzender Nebengebäude sein. Es sollte ein Raum der Größe von mindestens 9 qm sein. Er soll beheizbar, ausreichend regulierbar zu belüften und jederzeit ausreichend hell (Tageslicht, Fenster) sein. Von der Heizquelle sollte eine gleichbleibende Innentemperatur von mindestens 20-22°C gegeben sein.

Die Wurfkiste
Die Wurfkiste soll eine Größe von etwa 1,00 x 0,80m besitzen. Die Mutterhündin soll sich in ihr liegend ausstrecken können und im stehen darf sie nicht anstoßen. Die Welpen müssen genügend Platz zum Liegen finden. Als Baumaterial ist Holz vorrangig zu verwenden. Ein umlaufender Welpenschutz ist wünschenswert. Leicht zu säubernde und zu wechselnde Einlagen sind zu verwenden. Die Welpen müssen weich und trocken liegen.

Der Freiauslauf mit Unterbringung der Welpen
Der Auslauf soll eine Größe von mindestens 30 qm besitzen. Im Auslauf sollen Spielmöglichkeiten und ein Wetterschutz vorhanden sein. Die Auslauffläche sollte aus Rasen oder ähnlichem festen leicht zu säubernden Boden bestehen. Die Umzäunung des Auslaufes sollte aus festen Materialien bestehen, so dass die Sicherheit und keine Verletzungsgefahr der Welpen und Mutterhündin gegeben ist. Eine Rückzugsmöglichkeit für die Mutterhündin soll in der Zuchtstätte vorhanden sein. Dieses kann ein Hochsitz oder ein leicht zu erreichender Nebenraum sein.
Die Welpen müssen in einer abgetrennten Fläche von mindestens 9 qm gehalten werden, die von der Beschaffenheit so sein muss, dass eine gesunde, artgerechte Aufzucht gewährleistet wird, sowie angeschlossenem Auslauf aufweisen.
Es muss beheizbar, belüftbar, hell und trocken sein. Ein Ruhelager muss vorhanden sein. Trink- und Futterbehälter müssen in genügender Zahl vorhanden, sowie sauber und hygienisch sein.
Menschlicher Kontakt während der Aufzuchtphase muss gegeben sein.

Quelle: Zuchtordnung des Club für Dalmatiner-Freunde e.V.